| Bereits im März wiesen wir (auf ewt-shipping.com) auf die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts hin. Ab dem 1. Juni ist es nun soweit: Für die Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen gilt in Deutschland eine Anzeigepflicht. Auf der Grundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wird allein nach der Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden, nicht mehr nach ihre Verwertung oder Beseitigung. Die Anzeigepflicht wird hierbei für jeden Abfalltransport fällig. Die zu erfüllenden Anforderungen werden wiederum in einer Verordnung formuliert, die innerhalb der nächsten Monate veröffentlicht werden soll. |


